Insolvenz des Schuldners in Brasilien: was ausländische Gläubiger wissen müssen
Wenn der brasilianische Schuldner in die recuperação judicial geht oder für insolvent erklärt wird, ändern sich Fristen, Rangfolge und Vorgehen. Das Gesetz 11.101/2005, erklärt für Gläubiger im Ausland.
Wenn ein Schuldner in Brasilien ein Sanierungsverfahren (recuperação judicial) beantragt oder für insolvent erklärt wird (falência), gelten für die Forderung andere Regeln als beim gewöhnlichen Forderungseinzug: Einzelvollstreckungen werden ausgesetzt, Forderungen müssen in einer Frist angemeldet werden, und die Zahlung folgt einer gesetzlichen Rangfolge. Maßgeblich ist das Gesetz 11.101/2005, das 2020 durch das Gesetz 14.112/2020 grundlegend überarbeitet wurde.
Ausländische Gläubiger haben in diesen Verfahren dieselben Rechte wie brasilianische. Zwei Dinge unterscheiden ihre Lage in der Praxis: die Dokumente müssen in portugiesischer Übersetzung vorgelegt werden, und wer selbst den Insolvenzantrag stellt, muss eine Sicherheit leisten. Der Rest ist eine Frage der Fristen.
Welche Verfahren kennt das brasilianische Insolvenzrecht?
Das Gesetz 11.101/2005 regelt drei Instrumente für Unternehmen und Unternehmer. Für Privatpersonen ohne unternehmerische Tätigkeit gilt es nicht; dort bleibt es bei der gewöhnlichen Zwangsvollstreckung.
- Recuperação judicial — das gerichtliche Sanierungsverfahren. Das Unternehmen führt den Betrieb weiter, legt binnen 60 Tagen einen Sanierungsplan vor und verhandelt ihn mit den Gläubigern. Funktional vergleichbar mit der deutschen Eigenverwaltung oder dem US-amerikanischen Chapter 11.
- Recuperação extrajudicial — eine außergerichtliche Einigung mit einem Teil der Gläubiger, die das Gericht anschließend bestätigt und damit auch auf die Minderheit erstreckt.
- Falência — die Liquidation. Ein vom Gericht bestellter Verwalter (administrador judicial) übernimmt das Vermögen, verwertet es und verteilt den Erlös.
Was ändert sich für den Gläubiger, sobald das Verfahren eröffnet ist?
Mit der Zulassung der recuperação judicial ordnet das Gericht die Aussetzung aller Vollstreckungen gegen den Schuldner an — den sogenannten stay period von 180 Tagen, der seit 2020 einmal um dieselbe Dauer verlängert werden kann (Artikel 6). Laufende Pfändungen stehen still, neue werden nicht eingeleitet, und die Verjährung ist gehemmt.
Erfasst werden alle Forderungen, die am Tag des Antrags bestanden, auch die noch nicht fälligen (Artikel 49). Forderungen, die erst danach entstehen, bleiben außerhalb des Plans und können weiter einzeln verfolgt werden. Für Verträge mit laufender Lieferung ist das der wichtigste Punkt: Was Sie nach dem Antrag liefern, unterliegt nicht dem Plan.
Wie und bis wann melde ich meine Forderung an?
Der Schuldner legt mit dem Antrag eine Gläubigerliste vor. Der Verwalter veröffentlicht sie im Amtsblatt, und ab dieser Veröffentlichung läuft eine Frist von 15 Tagen (Artikel 7 Absatz 1), um
- eine fehlende Forderung anzumelden (habilitação), oder
- einem falschen Betrag oder einer falschen Einordnung zu widersprechen (divergência).
Die Anmeldung geht an den Verwalter, nicht an das Gericht, und ist formlos möglich; sie muss den Betrag, den Entstehungsgrund und die Belege enthalten. Dokumente in deutscher Sprache sind mit beglaubigter Übersetzung ins Portugiesische vorzulegen. Der Verwalter prüft, veröffentlicht eine zweite Liste, und erst gegen diese ist der gerichtliche Widerspruch (impugnação) binnen zehn Tagen möglich.
Wer die 15 Tage versäumt, verliert die Forderung nicht. Die verspätete Anmeldung (habilitação retardatária) ist zulässig, aber mit Nachteilen: kein Stimmrecht in der Gläubigerversammlung, bis die Forderung anerkannt ist, und kein Anspruch auf Verteilungen, die bereits erfolgt sind.
Wie wird über den Sanierungsplan abgestimmt?
Die Gläubiger stimmen in vier Klassen ab (Artikel 41): Arbeitnehmerforderungen, dinglich gesicherte Forderungen, ungesicherte Forderungen und Forderungen von Klein- und Kleinstunternehmen. Ein ausländischer Lieferant ohne Sicherheit sitzt in der dritten Klasse, in der nach Köpfen und nach Beträgen abgestimmt wird.
Jeder Gläubiger kann binnen 30 Tagen nach Veröffentlichung des Plans Einwände erheben (Artikel 55). Wird der Plan angenommen und bestätigt, bindet er auch die Gläubiger, die dagegen gestimmt haben. Wird er abgelehnt, folgt grundsätzlich die falência — seit 2020 können die Gläubiger allerdings einen eigenen Alternativplan vorlegen.
Für Forderungen in Fremdwährung gilt eine Schutzregel: Die Währung bleibt Berechnungsgrundlage der Forderung, und der Plan darf das nur mit ausdrücklicher Zustimmung des betroffenen Gläubigers ändern (Artikel 50 Absatz 2). Eine Umrechnung in Reais zu einem festen, alten Kurs kann also nicht gegen Sie beschlossen werden.
In welcher Reihenfolge wird in der falência gezahlt?
In der Liquidation verteilt der Verwalter den Erlös nach der Rangfolge des Artikels 83, in der seit 2020 geltenden Fassung:
- Arbeitnehmerforderungen bis zu 150 Mindestlöhnen je Gläubiger und Forderungen aus Arbeitsunfällen;
- Dinglich gesicherte Forderungen bis zum Wert der Sicherheit;
- Steuerforderungen, ohne Bußgelder;
- Ungesicherte Forderungen (quirografários) — hier steht der typische ausländische Lieferant oder Darlehensgeber;
- Vertragsstrafen und Bußgelder;
- Nachrangige Forderungen, darunter die von Gesellschaftern und Verwaltern.
Fremdwährungsforderungen werden zum Kurs des Tages umgerechnet, an dem die falência eröffnet wurde (Artikel 77). Davor rangieren noch die Verfahrenskosten und die während des Verfahrens entstandenen Forderungen. Ein ungesicherter Gläubiger sollte daher realistisch rechnen: Die Quote hängt vom verwertbaren Vermögen ab, und eine dingliche Sicherheit, vor der Krise vereinbart, verändert die Position grundlegend.
Kann ich selbst die Insolvenz des Schuldners beantragen?
Ja. Der häufigste Grund ist die unbezahlte, protestierte Forderung aus Vollstreckungstiteln, die zusammen 40 Mindestlöhne übersteigen (Artikel 94 Absatz I). Mehrere Gläubiger können sich zusammentun, um die Schwelle zu erreichen. Der Protest des Titels ist Voraussetzung; wie er funktioniert, steht im Beitrag zur Zwangsvollstreckung.
Für Gläubiger im Ausland kommt eine Besonderheit hinzu: Wer keinen Wohnsitz in Brasilien hat, muss eine Sicherheit für die Verfahrenskosten und für den Schadensersatz leisten, der bei einem missbräuchlichen Antrag droht (Artikel 97 Absatz 2). Der Antrag ist deshalb ein Druckmittel mit Kosten, und in der Praxis zahlen viele Schuldner nach der Zustellung, um die Eröffnung zu vermeiden.
Wird ein ausländisches Insolvenzverfahren in Brasilien anerkannt?
Seit der Reform von 2020 enthält das Gesetz ein eigenes Kapitel zur grenzüberschreitenden Insolvenz (Artikel 167-A bis 167-Y), das dem UNCITRAL-Modellgesetz folgt. Ein in Deutschland, Österreich oder der Schweiz bestellter Insolvenzverwalter kann beim brasilianischen Gericht die Anerkennung des ausländischen Verfahrens beantragen. Mit der Anerkennung als Hauptverfahren werden Vollstreckungen gegen das in Brasilien belegene Vermögen ausgesetzt, und der ausländische Verwalter erhält Zugang zu diesem Vermögen und zur Zusammenarbeit mit dem brasilianischen Gericht.
Umgekehrt gilt: Ist der Schuldner ein brasilianisches Unternehmen mit Vermögen in Europa, läuft das Hauptverfahren in Brasilien, und die Anerkennung im Ausland folgt den dortigen Regeln.
Ein praktisches Beispiel
Ein Maschinenbauer aus Baden-Württemberg hat einem brasilianischen Kunden Ersatzteile für 180.000 Euro geliefert, zahlbar in 90 Tagen. Vor Fälligkeit beantragt der Kunde die recuperação judicial. Die Forderung bestand am Tag des Antrags und fällt daher unter den Plan; die Vollstreckung ist für 180 Tage ausgesetzt. Der Maschinenbauer meldet sie innerhalb der 15 Tage mit übersetzter Rechnung, Lieferschein und Vertrag an, sitzt in der Klasse der ungesicherten Gläubiger und stimmt über den Plan ab. Eine zweite Lieferung, die er nach dem Antrag gegen Vorkasse vereinbart, bleibt außerhalb des Verfahrens.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Vertrag, Rechnungen und Liefer- oder Leistungsnachweise, mit beglaubigter Übersetzung ins Portugiesische;
- Nachweis der Fälligkeit und, falls vorhanden, des Protests;
- Vollmacht an einen in Brasilien zugelassenen Anwalt, beim Konsulat oder vor einem Notar mit Apostille erteilt;
- Steuernummer (CPF oder CNPJ) des Gläubigers, die aus dem Ausland beantragt werden kann.
Was geht am häufigsten schief?
Die 15-Tage-Frist wird übersehen, weil die Veröffentlichung nur im brasilianischen Amtsblatt erfolgt und niemand sie verfolgt. Die Forderung wird mit einem Betrag in Reais angemeldet, obwohl der Vertrag in Euro lautet, und die Währungsschutzregel geht verloren. Oder es wird weiter geliefert, ohne die neue Lieferung vom Altbestand zu trennen.
Was ist der nächste praktische Schritt?
Zu klären ist zuerst, ob überhaupt ein Verfahren läuft und in welchem Stadium: Die Information ist öffentlich, aber nur in Portugiesisch und über die Gerichtsportale der Bundesstaaten zugänglich. Danach entscheidet das Datum der Veröffentlichung der Gläubigerliste über alles Weitere.
Quellen: Gesetz 11.101/2005, Artikel 6, 7, 41, 49, 50, 55, 77, 83, 94, 97 und 167-A ff. · Gesetz 14.112/2020, Reform des Insolvenzrechts · Brasilianische Zivilprozessordnung, Artikel 192 (Übersetzung fremdsprachiger Dokumente).
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen recuperação judicial und falência?
Die recuperação judicial entspricht in etwa einem Sanierungsverfahren: Das Unternehmen bleibt tätig, legt einen Plan vor und verhandelt mit den Gläubigern, die in Klassen abstimmen. Die falência ist die Liquidation: Ein gerichtlich bestellter Verwalter verwertet das Vermögen und verteilt den Erlös nach der gesetzlichen Rangfolge. Beide Verfahren regelt das Gesetz 11.101/2005.
Wie lange habe ich Zeit, meine Forderung anzumelden?
Nach der Veröffentlichung der ersten Gläubigerliste im Amtsblatt haben Gläubiger 15 Tage, um die Forderung anzumelden oder einen abweichenden Betrag geltend zu machen. Wer die Frist versäumt, kann die Forderung noch nachträglich anmelden, trägt dann aber Nachteile, etwa beim Stimmrecht und bei bereits erfolgten Verteilungen.
Kann ich als ausländischer Gläubiger selbst die Insolvenz des Schuldners beantragen?
Ja, unter denselben Voraussetzungen wie ein brasilianischer Gläubiger, zum Beispiel bei unbezahlten, protestierten Vollstreckungstiteln von zusammen mehr als 40 Mindestlöhnen. Wer keinen Wohnsitz in Brasilien hat, muss allerdings eine Sicherheit für die Kosten und für den Fall eines missbräuchlichen Antrags leisten (Artikel 97 Absatz 2 des Gesetzes 11.101/2005).
Was passiert mit meiner Forderung in Euro oder Dollar?
In der recuperação judicial bleibt die Fremdwährung als Berechnungsgrundlage erhalten; davon darf der Plan nur abweichen, wenn der betroffene Gläubiger ausdrücklich zustimmt (Artikel 50 Absatz 2). In der falência wird die Forderung zum Kurs des Tages umgerechnet, an dem die Insolvenz eröffnet wurde (Artikel 77).
Wird ein deutsches Insolvenzverfahren in Brasilien anerkannt?
Seit der Reform von 2020 enthält das Gesetz 11.101/2005 ein Kapitel über grenzüberschreitende Insolvenzen nach dem UNCITRAL-Modellgesetz (Artikel 167-A ff.). Ein ausländischer Insolvenzverwalter kann die Anerkennung des Verfahrens in Brasilien beantragen, um auf dort belegenes Vermögen zuzugreifen und mit dem brasilianischen Gericht zusammenzuarbeiten.
Allgemeine Information. Dieser Beitrag beschreibt das brasilianische Recht in Grundzügen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.