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Behandlung in Brasilien schiefgegangen? Ihre Rechte als Patient

OP, Implantat oder Eingriff in Brasilien schiefgegangen? Rechte ausländischer Patienten, 5-Jahres-Frist, Patientenakte und das Vorgehen vom Ausland aus.

Bruno Machado

Bruno Machado

Rechtsanwalt · OAB/SP nº 360.883

Aktualisiert am

Wer sich in Brasilien medizinisch oder zahnmedizinisch behandeln lässt, hat dieselben Verbraucherrechte wie ein brasilianischer Patient – auch wenn er in einem anderen Land lebt. Die Klinik oder das Krankenhaus haftet für Schäden unabhängig von einem Verschulden; der einzelne Arzt oder Zahnarzt haftet bei Verschulden – und bei ästhetischen Schönheitsoperationen und ästhetischen Zahnbehandlungen vermuten die brasilianischen Gerichte dieses Verschulden. Die Frist beträgt fünf Jahre. Reklamieren, verhandeln und sogar klagen ist möglich, ohne nach Brasilien zurückzureisen.

Was das brasilianische Recht sagt

Das brasilianische Verbraucherschutzgesetz (Gesetz 8.078/1990, kurz CDC) gilt für jede in Brasilien erbrachte Dienstleistung, für jede Person, unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz. Für Patienten bedeutet das drei Regeln:

  • Kliniken, Krankenhäuser und Labore haften ohne Verschuldensnachweis (Art. 14). Nachzuweisen sind der Schaden und sein Zusammenhang mit der Leistung.
  • Der Arzt oder Zahnarzt persönlich haftet bei Verschulden – mangelnde Fachkenntnis, Leichtfertigkeit oder Fahrlässigkeit (Art. 14, § 4).
  • Bei ästhetischen Schönheitsoperationen wird das Verschulden vermutet. Der Oberste Gerichtshof Brasiliens (STJ) sieht in der Zusage des Chirurgen eine Erfolgspflicht: Wird das vereinbarte Ergebnis nicht erreicht, wird ein Fehler vermutet, und der Arzt muss beweisen, dass er alles richtig gemacht hat (STJ, REsp 985.888/SP). Dieselbe Überlegung wurde auf eine kieferorthopädische Behandlung angewandt (STJ, REsp 1.238.746/MS) und wird in der Regel auf ästhetische Zahnbehandlungen wie Veneers übertragen. Therapeutische Behandlungen (eine rekonstruktive Operation, eine Wurzelbehandlung) folgen der allgemeinen Regel: Das Verschulden muss bewiesen werden.

Ein Krankenhaus haftet auch für die dort tätigen Fachkräfte, und eine Klinik haftet für das, was in ihrem Namen getan wurde – selbst wenn ein anderer Behandler den Eingriff ausgeführt hat.

Was ersetzt werden kann

  • Materieller Schaden: der gezahlte Betrag, die Korrekturbehandlung (in Brasilien oder zu Hause), Flüge, Unterkunft, Medikamente und Verdienstausfall – sofern belegt.
  • Immaterieller Schaden (Schmerzensgeld): das verursachte Leid, vom Gericht nach Schwere bemessen.
  • Ästhetischer Schaden: eine sichtbare, dauerhafte Veränderung des Aussehens. Er kann zusätzlich zum immateriellen Schaden zugesprochen werden (STJ, Súmula 387).

Als Beweise dienen datierte Fotos, ein schriftlicher Befund eines anderen Behandlers (auch aus Ihrem Land, übersetzt), Aufnahmen, der Nachrichtenverlauf mit der Klinik, Vertrag, Kostenvoranschlag und Quittungen.

Die Frist: fünf Jahre

Der Anspruch auf Schadensersatz verjährt fünf Jahre nach dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Schaden und vom Verursacher Kenntnis erlangt haben (CDC, Art. 27). Warten ist keine gute Idee: Beweise gehen verloren, der Befund verändert sich, und Kliniken schließen.

Erster Schritt: die Patientenakte

Die Akte ist das zentrale Dokument jeder Reklamation. Sie haben Anspruch auf eine vollständige Kopie, einschließlich Bildgebung, Einwilligungserklärung, Eingriffsbeschreibung, verwendeter Materialien und Verordnungen. In der Medizin ist die Verweigerung von Einsicht oder Kopie ein Verstoß gegen die Berufsordnung (Ärztlicher Ethikkodex, Art. 88).

Fordern Sie die Akte schriftlich an, per E-Mail oder Brief, mit angemessener Frist und Nachweis des Versands. Verlangen Sie zugleich die Rechnung (nota fiscal), den Vertrag und das Rückverfolgbarkeitsetikett jedes Implantats oder jeder Prothese (Marke, Modell, Charge). Die Akte wird auf Portugiesisch ausgestellt; für die Verwendung zu Hause brauchen Sie voraussichtlich eine Übersetzung.

Ihre Möglichkeiten

  1. Direkte Verhandlung. Viele Kliniken bessern lieber nach oder erstatten, als einen Prozess zu riskieren. Eine förmliche Aufforderung mit Beschreibung des Problems und konkreter Forderung ist der übliche Anfang.
  2. Beschwerde bei der Berufskammer (Regionale Ärztekammer, CRM, oder Regionale Zahnärztekammer, CRO). Sie eröffnet ein berufsrechtliches Verfahren gegen den Behandler. Sie bringt keinen Schadensersatz, kann aber zu Sanktionen führen und liefert Beweise.
  3. Verbraucherschutzstellen (Procon und die staatliche Plattform consumidor.gov.br). Nützlich, um Druck aufzubauen, aber sie verlangen eine brasilianische Steuernummer (CPF) und ein gov.br-Konto – das kann eine Hürde sein.
  4. Mediation oder Schlichtung, auch per Videokonferenz.
  5. Klage in Brasilien, siehe unten.
  6. Klage in Ihrem Land. In manchen Fällen möglich, aber ein ausländisches Urteil ist in Brasilien erst nach Anerkennung durch den Obersten Gerichtshof vollstreckbar, und das Vermögen der Klinik liegt in Brasilien. In der Praxis ist die Klage in Brasilien meist der wirksamere Weg.

In Brasilien klagen, ohne dort zu leben

Die brasilianischen Gerichte sind zuständig, weil die Klinik in Brasilien ansässig ist und der Vorfall dort stattgefunden hat (Zivilprozessordnung, Art. 21). Für Patienten im Ausland vier praktische Punkte:

  • Vollmacht. Sie wird in Ihrem Land unterzeichnet und mit Apostille versehen (Haager Apostille-Übereinkommen; Brasilien ist seit 2016 Mitglied, Deutschland, Österreich und die Schweiz ebenfalls) oder bei einem brasilianischen Konsulat legalisiert und anschließend von einem vereidigten Übersetzer ins Portugiesische übertragen.
  • Prozesskostensicherheit. Wer außerhalb Brasiliens lebt und dort keine Immobilien besitzt, muss in der Regel eine Sicherheit für die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite hinterlegen (Zivilprozessordnung, Art. 83). Völkerrechtliche Verträge können diese Regel verändern; ob einer greift, ist im Einzelfall zu prüfen. Das verändert die Anfangskosten und muss vor jeder Entscheidung geklärt werden.
  • Verhandlungen per Video sind zulässig. Ein gerichtlich bestellter medizinischer oder zahnmedizinischer Sachverständiger muss Sie jedoch in der Regel persönlich untersuchen – das kann eine Reise nach Brasilien oder ein Gutachten nach Aktenlage bedeuten und ist von Anfang an einzuplanen.
  • Bagatellgerichte für geringere Streitwerte existieren, verlangen aber persönliches Erscheinen und sind vom Ausland aus unpraktisch.

Solche Verfahren dauern Jahre; Vergleiche auf dem Weg dorthin sind üblich.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Dokumentieren Sie alles: datierte Fotos, Nachrichten mit der Klinik, Quittungen, Vertrag.
  • Lassen Sie sich zu Hause untersuchen und bitten Sie um einen schriftlichen Befund.
  • Fordern Sie die Akte schriftlich an, wie oben beschrieben.
  • Unterschreiben Sie keine Verzichtserklärungen, „Vergleiche“ oder Erklärungen der Klinik ohne rechtliche Prüfung.
  • Bewahren Sie entfernte Prothesen, Implantate oder Teile auf.
  • Prüfen Sie die Fünfjahresfrist.

Dieser Artikel ist keine medizinische oder zahnmedizinische Bewertung. Die Kanzlei empfiehlt keine Kliniken, Krankenhäuser oder Gesundheitsfachkräfte, bewertet sie nicht fachlich und steht in keiner Verbindung zu ihnen.


Quellen: Verbraucherschutzgesetz (Gesetz 8.078/1990), Art. 14 und 27 · Zivilprozessordnung, Art. 21 und 83 · Ärztliche Berufsordnung (Resolution CFM 2.217/2018), Art. 88 · STJ: REsp 985.888/SP, REsp 1.238.746/MS, Súmula 387.

Häufige Fragen

Muss ich nach Brasilien zurückreisen, um die Klinik zu verklagen?

Nicht unbedingt. Die Klage wird von einem Anwalt mit apostillierter Vollmacht eingereicht; Verhandlungen können per Video stattfinden. Eine Begutachtung kann je nach Fall Ihre Anwesenheit erfordern.

Darf die Klinik die Herausgabe meiner Akte verweigern?

Nein. Die Akte gehört dem Patienten; die Verweigerung ist ein Verstoß gegen die Berufsordnung. Bleibt sie bestehen, kann ein Gericht die Herausgabe anordnen.

Habe ich Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrags?

Wird die Fehlerhaftigkeit der Leistung nachgewiesen, zählt der gezahlte Betrag zum materiellen Schaden, zusammen mit den Kosten der Korrektur. Bereits Erstattetes oder Nachgebessertes wird abgezogen.

Ich habe eine Einwilligungserklärung unterschrieben. Befreit das die Klinik von der Haftung?

Nein. Die Erklärung belegt, dass Sie über die üblichen Risiken des Eingriffs aufgeklärt wurden. Sie deckt weder Ausführungsfehler noch ungeeignete Materialien, fehlende Nachsorge oder ein vom Vereinbarten abweichendes Ergebnis.

Allgemeine Information. Dieser Beitrag beschreibt das brasilianische Recht in Grundzügen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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