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Deutsche Unternehmen in Brasilien: die Entscheidungen, die vor dem Vertragsschluss fallen

Gerichtsstand, Schiedsort und Unterschriftsform bestimmen, ob Sie in Brasilien in Monaten vollstrecken oder Jahre prozessieren. Was beim Entwurf zu regeln ist — und was danach nicht mehr.

Bruno Machado

Bruno Machado

Rechtsanwalt · OAB/SP nº 360.883

Aktualisiert am

Deutsche Unternehmen sind in Brasilien seit Jahrzehnten stark vertreten, und der Großraum São Paulo gilt als größter deutscher Industriestandort außerhalb Deutschlands. Die rechtlichen Fragen, die daraus entstehen, ähneln sich — und sie haben eines gemeinsam: Die Weichen werden beim Vertragsschluss gestellt, nicht beim Streit.

Dieser Beitrag behandelt die drei Entscheidungen, die im Entwurf fallen und danach kaum noch korrigierbar sind: Gerichtsstand, Schiedsort und Unterschriftsform. Jede einzelne entscheidet darüber, ob eine Forderung in Brasilien in Monaten durchsetzbar ist oder Jahre kostet.

Erste Entscheidung: Gerichtsstand — warum ein deutsches Urteil wenig nützt

Die naheliegende Klausel ist der deutsche Gerichtsstand. Sie ist zugleich die teuerste.

Ein deutsches Urteil entfaltet in Brasilien keine unmittelbare Wirkung. Es muss zuvor vom Superior Tribunal de Justiça anerkannt werden, und erst die anerkannte Entscheidung kann vor der brasilianischen Bundesgerichtsbarkeit vollstreckt werden. Ein bilaterales Anerkennungs- und Vollstreckungsabkommen, das diesen Schritt erübrigen würde, besteht zwischen Deutschland und Brasilien nicht.

Das Anerkennungsverfahren ist eine reine Formkontrolle — der Sachverhalt wird nicht neu geprüft —, aber es ist ein eigenständiges Verfahren mit eigener Dauer, eigenen Kosten und eigenen Formerfordernissen, darunter die in Brasilien anzufertigende beglaubigte Übersetzung. Die Einzelheiten stehen in Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Brasilien.

Hinzu kommt ein zweiter Nachteil, der oft übersehen wird: Erhebt Ihr Unternehmen selbst Klage in Brasilien und ist es dort weder ansässig noch Immobilieneigentümer, verlangt Artikel 83 der Zivilprozessordnung eine Sicherheit für die Prozesskosten und die Anwaltshonorare der Gegenseite. Es ist Geld in Brasilien zu hinterlegen, bevor der Anspruch geprüft wird.

Zweite Entscheidung: Schiedsort — der Punkt, an dem es kippt

Schiedsklauseln sind im Brasiliengeschäft verbreitet, und Brasilien ist ein schiedsfreundliches Land. Entscheidend ist jedoch ein Detail, das in Entwürfen regelmäßig unterschätzt wird: der Schiedsort.

Brasilien bestimmt die Nationalität eines Schiedsspruchs allein nach dem Ort, an dem er erlassen wurde — Artikel 34 Absatz 1 des Schiedsgesetzes 9.307/1996. Nicht nach dem anwendbaren Recht, nicht nach der Institution, nicht nach der Nationalität der Parteien.

Daraus folgt eine sehr praktische Konsequenz:

Schiedsort Qualifikation in Brasilien Was zur Vollstreckung nötig ist
In Brasilien (z. B. São Paulo) Inländischer Schiedsspruch Nichts weiter: unmittelbar gerichtlicher Vollstreckungstitel
Im Ausland (z. B. Zürich, Wien, Paris) Ausländischer Schiedsspruch Anerkennung durch den STJ nach Artikel 35 des Schiedsgesetzes

Ein in Brasilien erlassener Schiedsspruch steht einem Urteil brasilianischer Gerichte gleich und ist gerichtlicher Vollstreckungstitel. Es gibt kein Anerkennungsverfahren, weil es nichts anzuerkennen gibt.

Wird dagegen in Zürich oder Wien verhandelt, ist der Schiedsspruch ein ausländischer und durchläuft den STJ — nach den engen Versagungsgründen des New Yorker Übereinkommens, die Brasilien restriktiv handhabt, aber eben doch als eigenes Verfahren.

Wer also ohnehin ein Schiedsverfahren vorsieht und mit Vollstreckung in Brasilien rechnet, sollte den Schiedsort bewusst wählen. Es ist eine Zeile im Vertrag mit sehr ungleichen Folgen.

Dritte Entscheidung: Unterschriftsform — die einfachste von allen

Die wirksamste Vorkehrung ist zugleich die einfachste: Sie betrifft allein die Art, wie der ohnehin geschlossene Vertrag unterzeichnet wird.

Nach Artikel 784 Nr. III der Zivilprozessordnung ist die privatschriftliche Urkunde, unterzeichnet vom Schuldner und zwei Zeugen, ein außergerichtlicher Vollstreckungstitel. Daraus wird unmittelbar vollstreckt: keine Erkenntnisklage, keine Feststellung der Forderung, sondern Zahlungsaufforderung binnen drei Tagen und danach Pfändung.

Und seit dem Gesetz 14.620/2023, das Artikel 784 um Absatz 4 ergänzt hat, entfallen die Zeugen, wenn der Vertrag elektronisch unterzeichnet ist und ein Signaturanbieter die Integrität des Dokuments bestätigt. Für Unternehmen, die ohnehin über E-Signatur-Plattformen arbeiten, ist damit der häufigste Mangel im Ausland entworfener Verträge beseitigt.

Der deutsche Vergleich hilft, die Größenordnung einzuschätzen: Das deutsche Recht kennt mit der vollstreckbaren notariellen Urkunde ein funktional ähnliches Instrument, das aber notarielle Beurkundung und die ausdrückliche Unterwerfungserklärung voraussetzt und im Alltagsgeschäft selten eingesetzt wird. In Brasilien genügt die ordnungsgemäße Unterzeichnung des gewöhnlichen Liefer- oder Dienstleistungsvertrags.

Die Wirkung auf die Verhandlungsposition ist erheblich — und sie greift zusätzlich bei der Sicherheitsleistung: Nach Artikel 83 Absatz 1 der Zivilprozessordnung ist die Vollstreckung aus einem außergerichtlichen Titel von der Hinterlegung ausgenommen. Der richtig unterzeichnete Vertrag erspart also beides: das Erkenntnisverfahren und die Sicherheit.

Ein praktisches Beispiel

Ein mittelständischer Maschinenbauer aus Baden-Württemberg liefert an einen Abnehmer in Paraná. Der Rahmenvertrag sieht deutsches Recht und den Gerichtsstand am Sitz des Lieferanten vor; unterzeichnet wurde er per E-Mail-Austausch gescannter Seiten, ohne Zeugen und ohne qualifizierte E-Signatur.

Bleibt eine Rechnung offen, sieht der Weg so aus: Klage in Deutschland, Urteil, Anerkennung beim STJ, dann Vollstreckung in Brasilien. Drei Verfahren, davon zwei in einer fremden Rechtsordnung.

Derselbe Vertrag, drei Zeilen anders gefasst — Vollstreckungsklausel durch Unterzeichnung über eine anerkannte E-Signatur-Plattform, hilfsweise Schiedsort São Paulo, Gerichtsstand Brasilien für den Fall gerichtlicher Durchsetzung — führt zu einem Verfahren: Vollstreckung in Brasilien, Zahlungsaufforderung binnen drei Tagen, Pfändung über Sisbajud, ohne Sicherheitsleistung.

Der Unterschied liegt nicht im Sachverhalt. Er liegt im Entwurf.

Was noch in den Entwurf gehört

  • Zustellungsbevollmächtigter in Brasilien. Ist Ihr Unternehmen dort Gesellschafter, ist er ohnehin zwingend. Auch sonst erspart eine benannte Zustelladresse Monate.
  • Sprache und verbindliche Fassung. Ein zweisprachiger Vertrag sollte bestimmen, welche Fassung maßgeblich ist. Für die Vollstreckung in Brasilien wird ohnehin eine in Brasilien angefertigte beglaubigte Übersetzung benötigt.
  • Sicherheiten. Bürgschaft, Eigentumsvorbehalt oder Pfandrechte wirken in Brasilien nach brasilianischem Recht — die Wirksamkeit gegenüber Dritten hängt oft von der Eintragung ab, nicht von der Vereinbarung.
  • Verjährung im Blick behalten. Bezifferte Forderungen aus Urkunden verjähren in der Regel in fünf Jahren; Wechsel und Schecks deutlich früher. Einzelheiten in Forderungen gegen Schuldner in Brasilien.

Und wenn wir vor Ort tätig werden wollen?

Der reine Export nach Brasilien setzt keine brasilianische Gesellschaft voraus. Erforderlich oder sinnvoll wird sie, wenn dauerhaft vor Ort gearbeitet, beschäftigt oder importiert werden soll.

Die Voraussetzungen — CPF und CNPJ, ansässiger Zustellungsbevollmächtigter, Registrierung des Kapitals bei der Zentralbank, Frage des nicht ansässigen Geschäftsführers — beschreiben wir in Firmengründung in Brasilien als Ausländer.

Eine steuerliche Rahmenbedingung sei erwähnt, weil sie in jede Strukturüberlegung gehört und regelmäßig übersehen wird: Zwischen Deutschland und Brasilien besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen. Deutschland hat das Abkommen von 1975 gekündigt; es ist zum 31. Dezember 2005 außer Kraft getreten, und ein neues ist bislang nicht in Kraft. Das ist eine Frage für den Steuerberater und liegt außerhalb des Gegenstands dieses Beitrags — aber es ist keine Nebensache.

Was ist der nächste praktische Schritt?

Nehmen Sie den Vertragsentwurf, der als Nächstes unterschrieben werden soll, und prüfen Sie drei Zeilen: Wie wird unterzeichnet? Wo ist der Schiedsort? Welcher Gerichtsstand ist vereinbart?

Diese drei Antworten bestimmen, ob eine spätere Forderung in Brasilien in Monaten oder in Jahren durchsetzbar ist. Vor der Unterschrift lassen sie sich frei verhandeln; danach stehen sie fest.


Quellen: Brasilianische Zivilprozessordnung, Artikel 83, 784 und 960 ff. · Gesetz 14.620/2023, Artikel 34, der Artikel 784 Absatz 4 eingefügt hat · Schiedsgesetz 9.307/1996, Artikel 31, 34 und 35 · New Yorker Übereinkommen von 1958, in Brasilien umgesetzt durch das Dekret 4.311/2002 · Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens: Bundesfinanzministerium.

Häufige Fragen

Kann ich ein deutsches Urteil in Brasilien vollstrecken?

Nicht unmittelbar. Ein deutsches Urteil muss zuvor vom Superior Tribunal de Justiça anerkannt werden, und erst danach kann daraus vor der brasilianischen Bundesgerichtsbarkeit vollstreckt werden. Zwischen Deutschland und Brasilien besteht kein Anerkennungs- und Vollstreckungsabkommen, das diesen Schritt erübrigen würde. Das Verfahren dauert und kostet — und ist vermeidbar, wenn der Vertrag anders aufgesetzt ist.

Hilft eine Schiedsklausel?

Es kommt auf den Schiedsort an, und dieser Punkt wird häufig übersehen. Brasilien bestimmt die Nationalität eines Schiedsspruchs allein nach dem Ort, an dem er erlassen wurde (Artikel 34 Absatz 1 des Schiedsgesetzes 9.307/1996). Ein Schiedsspruch mit Sitz im Ausland ist ein ausländischer und bedarf der Anerkennung durch den STJ. Ein Schiedsspruch mit Sitz in Brasilien ist ein inländischer und damit unmittelbar ein Vollstreckungstitel — ohne jedes Anerkennungsverfahren.

Was macht einen Vertrag in Brasilien unmittelbar vollstreckbar?

Die Unterzeichnung durch den Schuldner und zwei Zeugen macht die privatschriftliche Urkunde zum außergerichtlichen Vollstreckungstitel (Artikel 784 Nr. III der Zivilprozessordnung). Seit dem Gesetz 14.620/2023 entfallen die Zeugen, wenn der Vertrag elektronisch unterzeichnet ist und ein Signaturanbieter die Integrität des Dokuments bestätigt. Aus einem solchen Vertrag wird ohne vorherige Erkenntnisklage vollstreckt.

Muss unser Unternehmen eine Sicherheit für die Prozesskosten leisten?

Im ordentlichen Verfahren ja, wenn es außerhalb Brasiliens ansässig ist und dort keine Immobilien besitzt (Artikel 83 der Zivilprozessordnung). Von dieser Pflicht ausgenommen sind jedoch die Vollstreckung aus einem außergerichtlichen Titel und die Urteilsvollstreckung. Der Vollstreckungstitel erspart also nicht nur Zeit, sondern auch die Hinterlegung.

Brauchen wir eine brasilianische Gesellschaft, um zu verkaufen?

Nicht notwendigerweise. Der reine Export nach Brasilien setzt keine lokale Gesellschaft voraus. Eine Gesellschaft wird erforderlich oder sinnvoll, wenn dauerhaft vor Ort gearbeitet, beschäftigt oder importiert werden soll. Die Voraussetzungen der Gründung beschreiben wir gesondert.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Brasilien?

Nein. Deutschland hat das Abkommen von 1975 zum 31. Dezember 2005 gekündigt, und ein neues ist bislang nicht in Kraft. Das ist eine steuerliche Rahmenbedingung, die in die Kalkulation grenzüberschreitender Strukturen gehört und mit einem Steuerberater zu klären ist — sie liegt außerhalb des Gegenstands dieses Beitrags.

Allgemeine Information. Dieser Beitrag beschreibt das brasilianische Recht in Grundzügen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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