Bruno MachadoAdvocacia

Rente Deutschland–Brasilien: Zusammenrechnung der Zeiten und Nachlass in binationalen Familien

Versicherungszeiten aus beiden Ländern werden für die Wartezeit zusammengerechnet. Wie das Abkommen wirkt, was bei Entsendung gilt und was vor dem Antrag zu klären ist.

Bruno Machado

Bruno Machado

Rechtsanwalt · OAB/SP nº 360.883

Aktualisiert am

Binationale Familien haben häufig zwei offene Fragen zugleich, die nichts miteinander zu tun haben: die Rente und den Nachlass. Beide überschreiten eine Grenze, und bei beiden weicht die verbreitete Erwartung von der Regel ab.

Bei der Rente geht es um die Zusammenrechnung und um die Entsendung. Beim Nachlass darum, dass brasilianisches und deutsches Vermögen nicht zusammen abgewickelt werden. Dieser Beitrag behandelt beides.

Was regelt das Sozialversicherungsabkommen Deutschland–Brasilien?

Deutschland und Brasilien sind durch ein Abkommen über Soziale Sicherheit verbunden, das seit dem 1. Mai 2013 in Kraft ist und in Brasilien durch das Dekret 8.000/2013 umgesetzt wurde.

Es leistet zwei Dinge:

  • Die Zusammenrechnung der in beiden Ländern zurückgelegten Versicherungszeiten, um die jeweils geforderten Wartezeiten zu erfüllen. Erfasst sind Renten wegen Alters, wegen Erwerbsminderung und für Hinterbliebene.
  • Die Vermeidung doppelter Beitragspflicht bei Entsendungen, mit Fortgeltung des Rechts des Entsendestaats für einen befristeten Zeitraum.

Für Menschen, die einige Jahre in Brasilien und danach ein Arbeitsleben in Deutschland verbracht haben — oder umgekehrt —, ist die Zusammenrechnung oft das, was zwei unvollständige Erwerbsbiografien in einen tatsächlichen Anspruch verwandelt.

Wie wird die Rente berechnet?

Die Zusammenrechnung dient der Feststellung des Anspruchs, nicht der Höhe.

Jedes Land berechnet und zahlt gesondert, anteilig nach den eigenen Zeiten. Es gibt keine einheitliche Rente, und dieselbe Zeit wird nicht zweimal bewertet.

Was zusammengerechnet wird Wer zahlt Berechnungsgrundlage
Deutschland Deutsche und brasilianische Zeiten Deutsche Rentenversicherung Deutsche Zeiten
Brasilien Deutsche und brasilianische Zeiten INSS Brasilianische Zeiten

Entsendung: der Punkt, der im Nachhinein teuer wird

Wer von einem deutschen Arbeitgeber befristet nach Brasilien entsandt wird, bleibt unter den Voraussetzungen des Abkommens im deutschen System versichert und zahlt in Brasilien keine Beiträge.

Voraussetzung ist eine Entsendebescheinigung des zuständigen Trägers, die vor oder zu Beginn der Entsendung zu beantragen ist. Fehlt sie, entsteht faktisch eine doppelte Beitragspflicht, und die nachträgliche Bereinigung ist aufwendig — sie betrifft zwei Verwaltungen, zwei Sprachen und Zeiträume, die bereits abgerechnet sind.

Es lohnt sich, diesen Punkt am Anfang einer Entsendung zu klären und nicht an ihrem Ende.

Wie wird der Antrag auf brasilianischer Seite gestellt?

Eine Reise nach Brasilien ist nicht erforderlich. Der Antrag beim INSS kann über einen Bevollmächtigten gestellt werden.

Die Vollmacht wird beim zuständigen brasilianischen Konsulat erteilt oder — wenn bereits CPF und digitales Zertifikat vorliegen — über e-Notariado per Videogespräch. Die Einzelheiten stehen in Vollmacht für Brasilien aus dem Ausland.

Praktisch kommt es vor allem auf vier Dinge an:

  • Das brasilianische CNIS, der Auszug der Sozialversicherungsdaten, zur Prüfung von Zeiten und Lücken.
  • Den Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung für dieselbe Prüfung auf deutscher Seite.
  • Die CPF. Ohne sie geht nichts weiter.
  • Die Übereinstimmung der Namen. Weicht die Schreibweise im deutschen Pass von der in den brasilianischen Registern ab — nach Eheschließung oder Umschrift häufig —, ist der Abgleich die erste Hürde, und er gehört an den Anfang.

Der Nachlass: warum zwei Verfahren und nicht eines

Neben der Rente ist der Nachlass die zweite wiederkehrende Frage in binationalen Familien. Und hier gilt eine Regel, die fast alle zunächst missverstehen.

In Brasilien belegenes Vermögen wird ausschließlich in Brasilien abgewickelt. Das gilt auch, wenn der Erblasser seinen Wohnsitz in Deutschland hatte und auch, wenn er deutscher Staatsangehöriger war (Artikel 23 Nr. II der brasilianischen Zivilprozessordnung).

Und es gilt umgekehrt. Der Superior Tribunal de Justiça hat entschieden, dass im Ausland belegenes Vermögen nicht Gegenstand des brasilianischen Nachlassverfahrens ist und auch bei der Berechnung der Quoten des überlebenden Ehegatten und der Pflichtteilsberechtigten nicht einbezogen wird.

Ergebnis: Die Wohnung in Hamburg wird in Deutschland abgewickelt, das Haus in Brasilien in Brasilien, zwei parallele Verfahren. Eine Abstimmung ist sinnvoll, weil Entscheidungen auf der einen Seite die steuerliche Lage auf der anderen beeinflussen können. Das Thema behandeln wir in Nachlass von Vermögen in Brasilien.

Wer bereits eine europäische Planung mit Rechtswahl zugunsten deutschen Rechts aufgesetzt hat, sollte zusätzlich EU-Erbrechtsverordnung und Vermögen in Brasilien lesen: Diese Wahl wirkt in der Union und erreicht das brasilianische Vermögen nicht.

Ein praktisches Beispiel

Eine Brasilianerin hat zwölf Jahre in Brasilien gearbeitet und danach zweiundzwanzig Jahre in Deutschland. Sie besitzt eine Wohnung in Stuttgart und, gemeinsam mit einem Bruder, das Elternhaus in Minas Gerais, nach dem Tod der Eltern nie auseinandergesetzt.

Zur Rente: Die zwölf brasilianischen und die zweiundzwanzig deutschen Jahre werden für die Feststellung des Anspruchs zusammengerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet auf Grundlage der zweiundzwanzig deutschen Jahre, der INSS auf Grundlage der zwölf brasilianischen.

Zum Nachlass: Das Haus in Minas Gerais ist noch auf die Eltern eingetragen. Solange das brasilianische Nachlassverfahren nicht durchgeführt und eingetragen ist, gehört der Gegenstand rechtlich weder ihr noch dem Bruder, und er kann nicht verkauft werden. Das Problem löst sich nicht von selbst und wird mit der Zeit schlimmer, weil jede Generation weitere Erben hinzufügt.

Was geht am häufigsten schief?

  • Den Antrag stellen, bevor die Versicherungsverläufe bereinigt sind. Lücken und Namensabweichungen lassen sich vorher leichter beheben.
  • Die Entsendebescheinigung versäumen. Die doppelte Beitragspflicht fällt oft erst Jahre später auf.
  • Den brasilianischen Nachlass jahrzehntelang offen lassen. Die ITCMD läuft ab dem Todesfall, mit Zuschlag bei Verspätung, und jede Generation vervielfacht die Zahl der Erben, die sich einigen müssen.
  • Immobilie nie auf den Erblasser umgeschrieben. Die Kette ist zuerst zu bereinigen und kann länger dauern als das Nachlassverfahren selbst.

Was ist der nächste praktische Schritt?

Zur Rente: Gleichen Sie CNIS und Versicherungsverlauf ab, bevor Sie einen Antrag stellen. Das ist die Prüfung, die zeigt, was fehlt — und was fehlt, lässt sich vorher besser beheben.

Zum Nachlass: Eine aktuelle matrícula der brasilianischen Immobilie sagt sofort, auf wen sie heute eingetragen ist. Oft ist das die Erkenntnis, die alle Prioritäten der Familie neu ordnet.


Quellen: Abkommen zwischen Deutschland und Brasilien über Soziale Sicherheit, in Kraft seit dem 1. Mai 2013, in Brasilien umgesetzt durch das Dekret 8.000/2013 · Brasilianische Zivilprozessordnung, Artikel 23 Nr. II · Brasilianisches Zivilgesetzbuch, Artikel 1.845 und 1.846 · Brasilianisches Sozialversicherungsinstitut (INSS) · Deutsche Rentenversicherung.

Häufige Fragen

Kann ich meine Versicherungszeiten aus Deutschland und Brasilien zusammenrechnen?

Ja. Deutschland und Brasilien sind durch ein Sozialversicherungsabkommen verbunden, das seit dem 1. Mai 2013 in Kraft ist und in Brasilien durch das Dekret 8.000/2013 umgesetzt wurde. Es erlaubt die Zusammenrechnung der in beiden Ländern zurückgelegten Zeiten, um die Wartezeiten für Renten wegen Alters, wegen Erwerbsminderung und für Hinterbliebene zu erfüllen.

Erhalte ich dann eine Rente aus beiden Ländern?

Jedes Land zahlt gesondert. Die Zusammenrechnung dient der Feststellung des Anspruchs — ob die Zeiten ausreichen —, während die Höhe von jedem Land anteilig nach den dort zurückgelegten Zeiten berechnet wird. Es entsteht also eine deutsche Rente aus den deutschen Zeiten und eine brasilianische aus den brasilianischen, ohne dass dieselbe Zeit doppelt zählt.

Ich bin von meinem deutschen Arbeitgeber nach Brasilien entsandt. Muss ich doppelt einzahlen?

In der Regel nicht. Das Abkommen enthält Entsenderegeln, die bei befristeten Entsendungen die Weitergeltung des Rechts des Entsendestaats vorsehen. Voraussetzung ist eine Entsendebescheinigung des zuständigen Trägers. Ohne diese Bescheinigung entsteht faktisch eine doppelte Beitragspflicht, die sich im Nachhinein nur mühsam bereinigen lässt.

Muss ich nach Brasilien reisen, um den Antrag zu stellen?

Nein. Der Antrag beim INSS kann über einen Bevollmächtigten gestellt werden. Die Vollmacht wird bei einem brasilianischen Konsulat erteilt oder, wenn bereits CPF und digitales Zertifikat vorhanden sind, über e-Notariado per Video. Auch die Deutsche Rentenversicherung nimmt als Verbindungsstelle Anträge entgegen und leitet sie weiter.

Ich habe Vermögen in beiden Ländern. Wie läuft der Nachlass?

Die Verfahren trennen sich. In Brasilien belegenes Vermögen unterliegt der ausschließlichen brasilianischen Zuständigkeit, deutsches Vermögen wird in Deutschland abgewickelt. Der brasilianische Superior Tribunal de Justiça hat entschieden, dass Auslandsvermögen nicht Gegenstand des brasilianischen Verfahrens ist und auch bei der Quotenberechnung nicht berücksichtigt wird. In der Praxis: zwei parallele Nachlässe.

Welches Dokument brauche ich zuerst?

Den Versicherungsverlauf beider Länder: das CNIS auf brasilianischer und den Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung auf deutscher Seite. Der Abgleich bringt Lücken, fehlende Zeiten und Namensabweichungen zutage — Probleme, die sich vor dem Antrag sehr viel einfacher beheben lassen als danach.

Allgemeine Information. Dieser Beitrag beschreibt das brasilianische Recht in Grundzügen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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