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Nachlass von Vermögen in Brasilien: Zuständigkeit, anwendbares Recht und Verfahren

Vermögen in Brasilien wird in Brasilien abgewickelt, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Wohnsitz des Erblassers. Welches Recht die Quoten bestimmt, der Pflichtteil und Erben im Ausland.

Bruno Machado

Bruno Machado

Rechtsanwalt · OAB/SP nº 360.883

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Hinterlässt eine Person Vermögen in Brasilien, wird dieses Vermögen in Brasilien abgewickelt — unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, davon, wo sie gelebt hat, und davon, ob in einem anderen Land bereits ein Nachlassverfahren läuft.

Diese eine Regel bestimmt fast alles Weitere: wo das Verfahren stattfindet, welche Unterlagen nötig sind, was Erben im Ausland zu tun haben und warum ein deutscher Erbschein eine brasilianische Wohnung nicht umschreibt. Dieser Beitrag erklärt die brasilianische Seite und ihr Verhältnis zu einem Nachlass in Deutschland.

In welchem Land wird der Nachlass abgewickelt?

Artikel 23 Nr. II der Zivilprozessordnung weist der brasilianischen Behörde die ausschließliche Zuständigkeit für Nachlassverfahren und Erbauseinandersetzung über in Brasilien belegene Vermögenswerte zu. Ausschließlich heißt genau das: Kein ausländisches Gericht kann dies wirksam tun, und eine ausländische Entscheidung, die es beansprucht, wird vom Superior Tribunal de Justiça insoweit nicht anerkannt.

Die Regel gilt auch, wenn der Erblasser ein Ausländer war, der nie in Brasilien gelebt hat.

Das Gegenstück gilt ebenfalls und überrascht Familien, die ein einziges weltweites Verfahren erwarten. Der Superior Tribunal de Justiça hat entschieden, dass im Ausland belegenes Vermögen nicht Gegenstand des brasilianischen Nachlassverfahrens ist — und, mehr noch, dass es bei der Berechnung der Quoten des überlebenden Ehegatten und der Pflichtteilsberechtigten nicht einbezogen werden darf.

Die praktische Folge: zwei Nachlässe, zwei Verfahren, zwei Anwaltsteams, parallel. Die Abstimmung ist wichtig, weil Entscheidungen auf der einen Seite die steuerliche Lage auf der anderen beeinflussen können.

Welches Recht bestimmt, wer was erbt?

Zuständigkeit und anwendbares Recht sind verschiedene Fragen, und hier liegt der häufigste Irrtum.

Nach Artikel 10 des Einführungsgesetzes zu den Normen des brasilianischen Rechts unterliegt die Erbfolge grundsätzlich dem Recht des letzten Wohnsitzes des Erblassers. Ein brasilianisches Gericht kann daher ausländisches Recht anwenden, um Erben und Quoten zu bestimmen.

Es gibt jedoch einen wichtigen Schutz. Betrifft die Erbfolge einen brasilianischen Ehegatten oder brasilianische Kinder, gilt brasilianisches Recht, sooft es für diese günstiger ist. Dieselbe Schutzregel findet sich in Artikel 5 Nr. XXXI der Bundesverfassung.

War der Erblasser Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats, kommt zusätzlich die EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 ins Spiel, die eine Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts erlaubt. Dieses Zusammenspiel behandeln wir gesondert in EU-Erbrechtsverordnung und Vermögen in Brasilien.

Was ist die legítima, und warum ist sie für Deutsche anders?

Das brasilianische Erbrecht kennt keine volle Testierfreiheit — so weit ist die Lage dem deutschen Recht vertraut. Der entscheidende Unterschied liegt in der Rechtsnatur.

Die Hälfte des Nachlasses — die legítima — ist den Pflichtteilsberechtigten vorbehalten: Abkömmlingen, Vorfahren und dem Ehegatten. Nur über die andere Hälfte, die parte disponível, kann letztwillig frei verfügt werden.

Der Unterschied zum deutschen Pflichtteil ist erheblich und wird oft übersehen: Der deutsche Pflichtteil ist ein schuldrechtlicher Geldanspruch gegen den Erben. Die brasilianische legítima ist ein echter Erbteil — die Berechtigten werden Miteigentümer der Nachlassgegenstände. Wer davon ausgeht, Angehörige mit einer Geldzahlung abfinden zu können, findet sich in Brasilien in einer Bruchteilsgemeinschaft an der Immobilie wieder.

Und: Ein im Ausland wirksam errichtetes Testament setzt sich über die legítima bei brasilianischem Vermögen nicht hinweg.

Gerichtliches Verfahren oder notarielle Urkunde?

Außergerichtlich (Notar) Gerichtlich
Einigkeit der Erben Erforderlich, vollständig Nicht erforderlich
Minderjähriger oder geschäftsunfähiger Erbe Seit der Entschließung 571/2024 möglich, unter Bedingungen Stets möglich
Testament Erst nach rechtskräftiger Entscheidung, die es ausdrücklich zulässt Stets möglich
Typische Dauer Kürzer, wenn die Bedingungen erfüllt sind Länger
Vertretung Anwaltliche Mitwirkung erforderlich Anwaltliche Mitwirkung erforderlich

Die Entschließung 571/2024 des Nationalen Justizrats hat den notariellen Weg erheblich erweitert, die Bedingungen sind jedoch streng und kumulativ.

Bei einem minderjährigen oder geschäftsunfähigen Erben: Die Staatsanwaltschaft muss befürwortend Stellung nehmen; der Minderjährige darf nur einen ideellen Anteil an jedem Gegenstand erhalten, nicht einen bestimmten Gegenstand; und im selben Akt darf über seinen Anteil nicht verfügt werden.

Bei einem Testament: Der notarielle Weg steht erst nach einer rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren über Eröffnung und Vollziehung des Testaments offen, die ihn ausdrücklich zulässt. Der Notar kommt nach dem Richter, nicht an seiner Stelle.

Wie nehmen im Ausland lebende Erben teil?

Sie müssen nicht reisen. Drei Dinge sind erforderlich:

  1. Eine Vollmacht mit ausdrücklichen Befugnissen zur Vertretung im Nachlassverfahren, zur Annahme der Erbschaft und zur Unterzeichnung der Auseinandersetzungsurkunde — siehe Vollmacht für Brasilien aus dem Ausland.
  2. Personenstandsurkunden, mit Apostille und in Brasilien angefertigter beglaubigter Übersetzung.
  3. Eine CPF für jeden Erben. Ein Erbe ohne CPF kann nicht in die matrícula eingetragen werden, was die Umschreibung blockiert, selbst wenn alles Übrige vereinbart ist.

Ein praktisches Beispiel

Ein deutscher Staatsangehöriger stirbt mit Wohnsitz in Hamburg und hinterlässt zwei Kinder — eines deutsch, eines brasilianisch —, eine Wohnung in Hamburg und ein Haus in Blumenau, Santa Catarina.

Das Haus in Blumenau wird ausschließlich in Brasilien abgewickelt. Die Hamburger Wohnung wird in Deutschland abgewickelt und geht in die brasilianische Berechnung überhaupt nicht ein. Deutsches Recht regelt die Erbfolge als Recht des letzten Wohnsitzes — es sei denn, brasilianisches Recht erweist sich im streitigen Punkt als günstiger für das brasilianische Kind; dann gilt es insoweit.

Beide Kinder können sich durch einen brasilianischen Anwalt vertreten lassen, mit Vollmachten, die beim zuständigen brasilianischen Konsulat erteilt wurden. Sind sie volljährig und in allem einig, kann die Auseinandersetzung notariell statt gerichtlich erfolgen.

Ein deutscher Erbschein ersetzt das brasilianische Verfahren nicht. Er kann — apostilliert und in Brasilien übersetzt — als Nachweis der Erbenstellung dienen, mehr nicht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlage Hinweise
Sterbeurkunde Mit Apostille und beglaubigter Übersetzung, wenn im Ausland ausgestellt
Ausweis und CPF des Erblassers Die CPF wird auch bei ausländischem Erblasser mit Vermögen in Brasilien verlangt
Heiratsurkunde oder Nachweis der eheähnlichen Gemeinschaft Bestimmt die Ehegattenquote und den Güterstand
Geburts- oder Heiratsurkunden der Erben Belegt die Erbfolge
Testament, falls vorhanden Mit der Entscheidung über Eröffnung und Vollziehung
Aktuelle matrícula jeder Immobilie Kürzlich vom Grundstücksregister ausgestellt
Nachweise zu Konten, Beteiligungen, Fahrzeugen Zum Todestag
Festsetzung und Zahlung der ITCMD Satz und Frist je Bundesstaat
CPF für jeden Erben Ohne sie ist keine Umschreibung möglich

Was geht am häufigsten schief?

  • Immobilie nie auf den Erblasser umgeschrieben. Ein vor Jahrzehnten gekauftes Haus mit nie eingetragener Urkunde gehört rechtlich noch nicht zum Nachlass. Diese Kette ist zuerst zu bereinigen und kann länger dauern als das Nachlassverfahren selbst.
  • Die ITCMD-Frist versäumt. Die Bundesstaaten setzen eigene Fristen und erheben bei Verspätung in der Regel einen Zuschlag. Die Frist läuft ab dem Todesfall, nicht ab dem Zeitpunkt, zu dem sich die Familie sortiert.
  • Annehmen, ein deutsches Testament oder ein Erbschein erledige die Sache. Beides tut es nicht, weder gegenüber der legítima noch für brasilianisches Vermögen.
  • Unauffindbare Erben oder solche, die nicht unterschreiben. Ohne volle Einigkeit schließt sich der notarielle Weg.
  • Ein Erbe im Ausland ohne CPF, entdeckt im Eintragungsstadium, wenn alles Übrige erledigt ist.

Was ist der nächste praktische Schritt?

Zwei Dokumente zeichnen von Anfang an fast das ganze Bild: die Sterbeurkunde und eine aktuelle matrícula für jede brasilianische Immobilie. Zusammen zeigen sie, wer der Erblasser nach brasilianischen Maßstäben war, was tatsächlich auf seinen Namen eingetragen ist und ob im Register etwas zu bereinigen ist, bevor der Nachlass fortschreiten kann.


Quellen: Brasilianische Zivilprozessordnung, Artikel 23 Nr. II · Einführungsgesetz zu den Normen des brasilianischen Rechts, Artikel 10 · Bundesverfassung, Artikel 5 Nr. XXXI · Brasilianisches Zivilgesetzbuch, Artikel 1.845 und 1.846 · Entschließung 571/2024, Nationaler Justizrat.

Häufige Fragen

Mein Angehöriger ist im Ausland verstorben, besaß aber eine Wohnung in Brasilien. Wo wird der Nachlass abgewickelt?

In Brasilien, was diese Wohnung betrifft. Artikel 23 Nr. II der brasilianischen Zivilprozessordnung weist der brasilianischen Behörde die ausschließliche Zuständigkeit für Nachlassverfahren und Erbauseinandersetzung über in Brasilien belegene Vermögenswerte zu, auch wenn der Erblasser Ausländer war oder seinen Wohnsitz außerhalb des Landes hatte. Eine ausländische Nachlassentscheidung kann über brasilianisches Vermögen nicht verfügen.

Können brasilianisches und deutsches Vermögen in einem Verfahren behandelt werden?

Nein. Der brasilianische Superior Tribunal de Justiça hat entschieden, dass im Ausland belegenes Vermögen nicht Gegenstand des brasilianischen Nachlassverfahrens ist und auch bei der Berechnung der Quoten des überlebenden Ehegatten und der Pflichtteilsberechtigten nicht berücksichtigt werden darf. In der Praxis bedeutet das parallele Verfahren.

Kann ich meine brasilianische Immobilie frei vererben?

Nicht vollständig. Das brasilianische Recht behält die Hälfte des Nachlasses — die legítima — den Pflichtteilsberechtigten vor: Abkömmlingen, Vorfahren und dem Ehegatten. Nur über die andere Hälfte kann letztwillig frei verfügt werden. Wichtig ist der Unterschied zum deutschen Recht: In Brasilien ist die legítima ein echter Erbteil, kein bloßer Geldanspruch wie der deutsche Pflichtteil.

Müssen alle Erben nach Brasilien reisen?

Nein. Im Ausland lebende Erben nehmen über einen Anwalt teil, der mit einer Vollmacht ausgestattet ist, die ausdrücklich zur Annahme der Erbschaft und zur Unterzeichnung der Auseinandersetzungsurkunde ermächtigt. Im Ausland ausgestellte Personenstandsurkunden benötigen eine Apostille und eine in Brasilien angefertigte beglaubigte Übersetzung.

Kann das Verfahren notariell statt gerichtlich erfolgen?

Manchmal. Der außergerichtliche Weg setzt volle Einigkeit unter den Erben voraus. Die Entschließung 571/2024 des Nationalen Justizrats hat ihn auf Fälle mit Minderjährigen erweitert, vorbehaltlich einer befürwortenden Stellungnahme der Staatsanwaltschaft und der Zuteilung eines ideellen Anteils an jedem Gegenstand; und auf Fälle mit Testament, aber erst nach einer rechtskräftigen Entscheidung, die den notariellen Weg ausdrücklich zulässt.

Welche Steuer fällt auf eine Erbschaft in Brasilien an?

Die ITCMD, eine Steuer der Bundesstaaten auf Erwerbe von Todes wegen und Schenkungen. Jeder Bundesstaat legt Satz und Erklärungsfrist selbst fest, und eine verspätete Erklärung führt in der Regel zu einem Zuschlag. Die Steuer ist vor der Auseinandersetzung zu begleichen, denn weder Gericht noch Notar schließen das Verfahren ohne Zahlungsnachweis ab.

Allgemeine Information. Dieser Beitrag beschreibt das brasilianische Recht in Grundzügen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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