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Visum für medizinische Behandlung in Brasilien (VITEM II): 2026

Wer für eine Behandlung in Brasilien ein Visum braucht, wann das VITEM II gilt, Unterlagen, Begleitperson, Online-Antrag seit 2026 und Aufenthaltsverlängerung.

Bruno Machado

Bruno Machado

Rechtsanwalt · OAB/SP nº 360.883

Aktualisiert am

Für Behandlungen bis 90 Tage reisen die meisten ausländischen Patienten als Besucher nach Brasilien ein – visumfrei oder mit Besuchsvisum (einschließlich e-Visa), je nach Staatsangehörigkeit. Längere Behandlungen haben ein eigenes Visum, das VITEM II, das befristete Visum für medizinische Behandlung, mit einer erlaubten Aufenthaltsdauer von bis zu einem Jahr und der Möglichkeit einer Begleitperson. Seit dem 1. September 2026 beantragen Staatsangehörige visumfreier Länder befristete Visa elektronisch. Wer bereits in Brasilien ist und länger bleiben muss, kann bei der Bundespolizei eine Aufenthaltserlaubnis zur medizinischen Behandlung beantragen.

Wer ein Visum für die Einreise nach Brasilien braucht

Die Regelung hängt von der Staatsangehörigkeit ab und ändert sich häufig; maßgeblich ist die Übersicht zum Visumregime (Quadro Geral de Regime de Vistos) des brasilianischen Außenministeriums. Im Jahr 2026, in groben Zügen:

  • Staatsangehörige der USA, Kanadas und Australiens brauchen ein Besuchsvisum, seit April 2025 online als e-Visa erhältlich, gegen Konsulargebühr.
  • Staatsangehörige der EU und vieler weiterer Länder reisen für Aufenthalte bis 90 Tage visumfrei ein.
  • Staatsangehörige anderer Länder brauchen unter Umständen ein vom Konsulat ausgestelltes Visum. Die amtliche Tabelle nennt die Regel für jede Nationalität – prüfen Sie Ihre vor der Buchung.

Prüfen Sie Ihre Situation in der amtlichen Übersicht, bevor Sie Flüge buchen.

Kurze Behandlung: Einreise als Besucher

Die Aufenthaltsdauer für Besucher beträgt in der Regel 90 Tage, verlängerbar durch die Bundespolizei um weitere 90, bis höchstens 180 Tage pro Jahr (für einige Nationalitäten gelten andere Grenzen). Das brasilianische Migrationsgesetz nennt „medizinische Behandlung“ nicht ausdrücklich unter den Zwecken des Besuchsvisums, in der Praxis werden kurze Aufenthalte zu diesem Zweck aber akzeptiert. Führen Sie das Schreiben der Klinik mit den Behandlungsterminen, einen Nachweis der Mittel, ein Rückflugticket und eine Versicherung mit. Besucher dürfen in Brasilien keiner bezahlten Tätigkeit nachgehen.

Lange Behandlung: das VITEM II

Das befristete Visum für medizinische Behandlung ist im Migrationsgesetz (Gesetz 13.445/2017, Art. 14, I, „b“, und § 1, II), im Dekret 9.199/2017 (Art. 34) und in der Interministeriellen Verordnung Nr. 8/2018 geregelt. Kernpunkte:

  • Aufenthaltsdauer: bis zu einem Jahr, je nach Behandlungsdauer.
  • Begleitperson: Das Visum kann auch einer Begleitperson erteilt werden, bei ärztlicher Begründung auch mehreren.
  • Arbeit: Bezahlte Tätigkeit in Brasilien ist untersagt.
  • Lebensunterhalt: nachzuweisen durch eigene Mittel, eine in Brasilien gültige Krankenversicherung oder eine Bescheinigung nach einem internationalen Abkommen.

Üblicherweise verlangte Unterlagen (die Liste variiert von Konsulat zu Konsulat): gültiger Reisepass; ärztlicher Bericht mit Diagnose, geplanter Behandlung und Dauer; Erklärung der Klinik oder des Krankenhauses über Behandlung, geschätzte Kosten und die Zusage, dass das öffentliche Gesundheitssystem (SUS) nicht belastet wird; Nachweis der Mittel; Krankenversicherung (manche Konsulate verlangen Rücktransportdeckung); apostilliertes polizeiliches Führungszeugnis; Wohnsitznachweis; Antragsformular und Konsulargebühr. Manche Konsulate verlangen die notarielle Beglaubigung der Unterschrift des brasilianischen Arztes mit CRM-Nummer.

Elektronischer Antrag seit dem 1. September 2026

Seit diesem Datum beantragen Staatsangehörige visumfreier Länder – darunter Deutsche, Österreicher und Schweizer – befristete Visa einschließlich VITEM II über das elektronische Konsularsystem: Unterlagen werden gescannt hochgeladen, das Visum kommt per E-Mail, der Pass muss nicht abgegeben werden. Die Umsetzung kann zwischen den Konsulaten abweichen; wer ein Besuchsvisum braucht, wird in der Regel weiterhin persönlich bedient.

Bereits in Brasilien, und die Behandlung dauert länger

Überschreiten Behandlung oder Genesung die Aufenthaltsdauer, beantragen Sie bei der Bundespolizei vor Fristablauf eine Aufenthaltserlaubnis zur medizinischen Behandlung, mit aktuellem ärztlichen Bericht und Nachweis der Mittel. Ein Überschreiten der Frist führt zu einer durch Dekret gedeckelten Tagesgeldbuße und kann künftige Einreisen beschränken.

Praktische Unterlagen

  • CPF: wird für Rechnungen, Verträge und das Portal gov.br verlangt; kann im Ausland über das Konsularnetz beantragt werden. Siehe Firmengründung in Brasilien als Ausländer: CPF, CNPJ und der ansässige Vertreter.
  • Apostille: Öffentliche Urkunden Ihres Landes (Bescheinigungen, Vollmachten) gelten in Brasilien mit Haager Apostille – oder mit konsularischer Legalisation, wenn Ihr Land dem Übereinkommen nicht angehört.
  • Übersetzung: Fremdsprachige Dokumente brauchen für den amtlichen Gebrauch in Brasilien eine beglaubigte Übersetzung.

Dieser Artikel ist keine medizinische oder zahnmedizinische Bewertung. Die Kanzlei empfiehlt keine Kliniken, Krankenhäuser oder Gesundheitsfachkräfte, bewertet sie nicht fachlich und steht in keiner Verbindung zu ihnen.


Quellen: Migrationsgesetz (Gesetz 13.445/2017), Art. 14 · Dekret 9.199/2017, Art. 34 · Interministerielle Verordnung 8/2018 · Visa-Tabelle des Außenministeriums · e-Visa-Portal Brasilien · CPF für im Ausland Ansässige, Receita Federal.

Häufige Fragen

Kann ich mich als Tourist operieren lassen?

Bei kurzen Aufenthalten ist das gängige Praxis, im Rahmen der Visumregeln Ihres Landes und der Aufenthaltsdauer. Die Genesung muss in diese Frist passen.

Wie lange dauert das VITEM II?

Das hängt vom Konsulat und von der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Beginnen Sie den Antrag deutlich vor dem Behandlungstermin.

Bekommt meine Begleitperson ebenfalls ein Visum?

Ja. Das VITEM II sieht ein Visum für die Begleitperson vor; das Konsulat kann Nachweise über die Beziehung und deren Lebensunterhalt verlangen.

Ich hatte eine Komplikation und muss länger bleiben. Was tun?

Beantragen Sie bei der Bundespolizei vor Ablauf des Aufenthalts die Aufenthaltserlaubnis zur medizinischen Behandlung, mit einem Bericht des behandelnden Arztes.

Allgemeine Information. Dieser Beitrag beschreibt das brasilianische Recht in Grundzügen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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